Dr. Elmar Frank, Dr. Sigrid Frank, Zahnärzte in Besigheim, Kreis Ludwigsburg  
 
Dr. Elmar Frank, Dr. Sigrid Frank, Zahnärzte in Besigheim, Kreis Ludwigsburg  
 

Laser-Behandlung

Wir verwenden in unserer Praxis den KEY Laser 3 von der Firma KaVo in Biberach. Das Besondere daran ist sein sog. Feedback-System: aufgrund des vom behandleten Gewebe reflektierten und vom Gerät ständig ausgewerteten Laserlicht kann der Keylaser erkennen, ob es noch "etwas zu lasern gibt" und schaltet sich selbstständig ab, wenn das gesamte erkrankte Gewebe entfernt ist. Somit wird erreicht, dass gesunde Gewebeanteile maximal geschont werden.

Der einzige Universallaser mit Feedback-System:

  • Breites Indikationsspektrum: Chirurgie, Parodontologie, Endodontie, konservierender Bereich und Periimplantitis-Therapie.
  • Selektive Konkremententfernung mittels Feedback-System.
  • Steriles Arbeiten.
  • Schonende, effektive und schmerzarme Präparation.
  • Hohes bakterizides Potential.
  • Schnellere Wundheilung.
  • Keine Vibrationen.
  • Kein Bohrgeräusch.
  • Bestes Kosten-/Nutzenverhältnis.
  • 24 abgespeicherte Programme erleichtern die Bedienung.

Das Feedback-System des KaVo KEY Laser 3 ist ein Quantensprung in der zahnmedizinischen Laser-Technologie. Konkrement-ablagerungen werden erkannt und lassen sich selbst an schwer zugänglichen Stellen vollständig und selektiv entfernen.

Indikationen für die Laser-Behandlung:

 Parodontologie:

 

Geschlossene Kurettage mit:

  • Selektive Entfernung der subgingivalen Konkremente.
  • Entfernen des Saumepithels.
  • Keimreduktion.

Konservierende Therapie:

  • Kariespräparation.
  • Schmelz-Dentinkonditionierung. 
  • Fissurenversiegelung. 
  • Desensibilisierung von überempfindlichen Zahnhälsen. 
  • Zahnhalsfüllungen

Endodontie:

  • Sterilisieren des Wurzelkanals. 
  • Trocknen des Wurzelkanals. 
  • Vitalamputation.

Chirurgie: 

  • Wurzelspitzenresektion. 
  • Frenektomie. 
  • Sulcus freilegen und trocknen bzw. Blutung stillen. 
  • Implantat freilegen. 
  • Herpes und Aphten entfernen. 
  • Fibromexzision. 
  • Abszess spalten. 
  • Abtrag flächiger Mundschleimhauterkrankungen. 
  • Vestibulumplastik. 
  • Inzisionen und Exzesionen. 
  • Retinierte Weisheitszähne. 
  • Abtragung von Exostosen. 
  • Modellation der Gingiva.

Da weder die Gesetzlichen Krankenkassen noch Privatversicherungen eine Gebührenposition für die Laser-Anwendung kennen, wird diese Maßnahme analog nach der heute gültigen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet.

Sie werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind, keinen Zuschuss für die Laser-Anwendung erhalten. Private Versicherungen verhalten sich unterschiedlich.

Falls Sie im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit der anfallenden Kosten interessiert, sollten Sie Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag zur Festlegung des Erstattungsbetrages vorlegen.

Falls Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte darauf an, wir informieren Sie gerne ausführlich.

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