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Laser-BehandlungWir verwenden in unserer Praxis den KEY Laser 3 von der Firma KaVo in Biberach. Das Besondere daran ist sein sog. Feedback-System: aufgrund des vom behandleten Gewebe reflektierten und vom Gerät ständig ausgewerteten Laserlicht kann der Keylaser erkennen, ob es noch "etwas zu lasern gibt" und schaltet sich selbstständig ab, wenn das gesamte erkrankte Gewebe entfernt ist. Somit wird erreicht, dass gesunde Gewebeanteile maximal geschont werden.
Der einzige Universallaser mit Feedback-System:
Das Feedback-System des KaVo KEY Laser 3 ist ein Quantensprung in der zahnmedizinischen Laser-Technologie. Konkrement-ablagerungen werden erkannt und lassen sich selbst an schwer zugänglichen Stellen vollständig und selektiv entfernen. Indikationen für die Laser-Behandlung:Parodontologie:
Geschlossene Kurettage mit:
Konservierende Therapie:
Endodontie:
Chirurgie:
Da weder die Gesetzlichen Krankenkassen noch Privatversicherungen eine Gebührenposition für die Laser-Anwendung kennen, wird diese Maßnahme analog nach der heute gültigen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet. Sie werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind, keinen Zuschuss für die Laser-Anwendung erhalten. Private Versicherungen verhalten sich unterschiedlich. Falls Sie im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit der anfallenden Kosten interessiert, sollten Sie Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag zur Festlegung des Erstattungsbetrages vorlegen. Falls Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte darauf an, wir informieren Sie gerne ausführlich. |
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2011 © Dr. Elmar Frank mit insideCMS
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