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BleachingUnter Bleaching versteht man das schonende Aufhellen von Zähnen zur Verbesserung der Ästhetik und des Selbstwertgefühls. Diese Maßnahme funktioniert nur bei natürlicher Zahnsubstanz; zu dunkle Füllungen, Kronen oder Brücken können nachträglich nicht aufgehellt werden!
Vorgehensweise:
Es bietet sich an, die angefertigten Träger nach beendetem Bleaching zur lokalen Fluoridierung weiterzuverwenden und somit eine intensive Härtung der oberflächlichen Zahnschicht zu erreichen. Da durch das Bleaching, wie bereits erwähnt, nur die Zahnsubstanz aufgehellt wird, kann es vorkommen, dass Kunststoffüllungen, die vor der Aufhellung farblich zum Zahn gepasst haben, nun zu dunkel erscheinen. In diesem Fall ist es möglich, eine ästhetische Neuanfertigung dieser Füllungen durchzuführen, um eine Anpassung an die neue (hellere) Zahnfarbe zu erreichen. Wir warnen ausdrücklich davor, mit diversen auf dem Markt erhältlichen Präparaten zu versuchen, die Aufhellung Ihrer Zähne zu Hause ohne ärztliche Kontrolle durchführen zu wollen. Die Folgen für das Aussehen und die Zahngesundheit können mitunter verheerend und nicht mehr reparabel sein! Da weder die Gesetzlichen Krankenkassen noch Privatversicherungen eine Gebührenposition für das Bleaching kennen, wird diese Maßnahme analog nach der heute gültigen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet. Sie werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind, keinen Zuschuss für das Bleaching und die ästhetische Frontzahnrekonstruktion erhalten. Private Versicherungen verhalten sich unterschiedlich. Falls Sie im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit der anfallenden Kosten interessiert, sollten Sie Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag zur Festlegung des Erstattungsbetrages vorlegen. Falls Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte darauf an, wir informieren Sie gerne ausführlich. |
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